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Nachfolgend finden Sie unsere allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Geltungsbereich und Bestandteile

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus § 1 sowie aus Abschnitt I, und II.
  2. § 1 definiert den Geltungsbereich und die Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  3. Abschnitt I regelt das Vertragsverhältnis zwischen der United Medical GmbH (Bremer Straße 9, 90451 Nürnberg, Amtsgericht Nürnberg, HRB37480), nachfolgend Auftragnehmer genannt, und den Krankenhäusern, Arztpraxen, medizinischen Versorgungszentren und vergleichbaren Einrichtungen, nachfolgend Auftraggeber genannt, welche Bedarf an der Tätigkeit von den bei der United Medical GmbH registrierten Ärzten [1] haben, nachfolgend Kandidat genannt, und das Vermittlungsangebot von der United Medical GmbH nutzen wollen. Auftraggeber und Auftragnehmer werden zusammen als Parteien bezeichnet.
  4. Abschnitt II regelt das Vertragsverhältnis zwischen der United Medical GmbH (Bremer Straße 9, 90451 Nürnberg, Amtsgericht Nürnberg, HRB37480), nachfolgend Auftragnehmer genannt und den Ärzten, nachfolgend Kandidaten genannt, welche das Vermittlungsangebot von der United Medical GmbH nutzen wollen.
  5. Etwaige Geschäftsbedingungen sowohl des Kandidaten als auch des Auftraggebers gelten nicht, unabhängig davon, ob die United Medical GmbH diese ausdrücklich abgelehnt hat.
  6. Die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der United Medical GmbH kann jederzeit unter https://www.unitedmed.de/agb/ eingesehen, ausgedruckt und heruntergeladen werden.
  7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftskontakte von und mit der United Medical GmbH für Auftraggeber und Kandidaten, sofern schriftlich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Hiervon bestehen keine Ausnahmen. [1] Bitte beachten Sie unseren Gender-Hinweis unter https://www.unitedmed.de/gender-hinweis/

Abschnitt I

§ 2 Gegenstand des Vermittlungsvertrages

  1. Die United Medical GmbH vermittelt im Sinne einer Nachweismakelei den Abschluss von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen zwischen Auftraggebern und Kandidaten (Vermittlungsverträgen).
  2. Die United Medical GmbH vermittelt zusätzlich und unabhängig von der Nachweismakelei – auf ausdrücklichen Wunsch – des Auftraggebers eigene Mitarbeiter mittels Arbeitnehmerüberlassungsverträge. Der Arbeitseinsatz erfolgt in solchen Fällen im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses beim Auftraggeber als Entleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
  3. Aus den Vermittlungsverträgen ergibt sich kein Anspruch des Auftraggebers auf eine erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten bzw. auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder sonstiger Verträge gegenüber dem Auftragnehmer. Sollte der anfänglich erfolgreich vermittelte Kandidat die Tätigkeit für den Auftraggeber nicht, nicht vollständig oder mangelhaft erbringen, schuldet der Auftragnehmer nicht die Vermittlung eines Ersatzkandidaten.
  4. Dem Auftraggeber steht es frei für oder gegen einen vom Auftragnehmer vermittelten Kandidaten zu entscheiden.

§ 3 Zustandekommen von Vermittlungsverträgen

  1. Der Auftraggeber registriert sich primär auf dem Portal der United Medical GmbH (unter: https://www.unitedmed.de) und bestätigt vor dem Absenden des Registrierungsformulars, dass er sowohl den Genderhinweis als auch die Datenschutzbestimmungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
  2. Die United Medical GmbH überprüft die Registrierung des Auftraggebers. Bei erfolgreicher Identitätsprüfung wird das Portal für den Auftraggeber (nachfolgend Portalkonto genannt) freigeschaltet. Erst damit wird das Portalkonto des Auftraggebers beim Auftragnehmer nutzbar.
  3. Anspruch auf eine Freischaltung des Portalkontos seitens des Auftraggebers nach einer Anmeldung besteht nicht. Es liegt im Ermessen des Auftragnehmers Registrierungen von potenziellen Auftraggebern anzunehmen bzw. abzulehnen.
  4. Die Provisionstabelle wird jeden registrierten und geprüften Auftraggeber umgehend nach der Identitätsüberprüfung im Portalkonto zur Verfügung gestellt.
  5. Alternativ zur Portalregistrierung kann der Auftraggeber telefonisch oder per E-Mail ein Vermittlungsauftrag an die United Medical GmbH stellen. In diesem Fall werden der Genderhinweis, die Datenschutzbestimmungen, die Provisionstabelle und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Auftraggeber per E-Mail gesendet. Storniert der Auftraggeber seinen Vermittlungsauftrag nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Absenden der E-Mail, gelten der Genderhinweis, die Datenschutzbestimmungen, die Provisionstabelle und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Auftraggeber gelesen, verstanden und akzeptiert. Für die Stornierung ist die Textform erforderlich.
  6. Die letzte Alternative zur Portalregistrierung besteht darin, einen Rahmenvertrag in Schriftform zwischen dem Auftraggeber und der United Medical GmbH abzuschließen.
  7. Für das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages formuliert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer entweder über sein Portalkonto, per E-Mail, per Fax oder per Telefon seinen Vermittlungsauftrag, der sich auf einen Kandidaten für eine befristete oder unbefristete Anstellung bezieht. Mit dem Zugang des Vermittlungsauftrages bei der United Medical GmbH kommt ein verbindlicher Vermittlungsvertrag unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Stande.
  8. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Erklärung der Annahme des Angebots durch die United Medical GmbH (§ 151 BGB).

§ 4 Vermittlungsprozess

  1. Nach dem Zustandekommen des Vermittlungsvertrages beginnt der Auftragnehmer auftragsgemäß mit der Suche nach qualifizierten Kandidaten.
  2. Die United Medical GmbH übersendet das Profil des Kandidaten an den Auftraggeber, wenn ein auftragsgemäß qualifizierter Kandidat durch den Auftragnehmer gefunden wird und der Kandidat Interesse an der Vermittlung äußert.
  3. Die Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers besteht ausschließlich im Nachweis von geeigneten Kandidaten für die vom Auftraggeber gesuchte Stelle (Nachweismakelei). Die United Medical GmbH schuldet keine weiteren Vermittlungsbemühungen
  4. Eine Vermittlungsmakelei ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet auf die Abschlussbereitschaft im Hinblick auf einen Vertragsabschluss zwischen Kandidaten und Auftraggeber hinzuarbeiten.
  5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine bestimmte Anzahl an qualifizierten Kandidaten bereitzustellen.
  6. Entspricht der vom Auftragnehmer vorgeschlagene Kandidat den Anforderungen des Auftraggebers, so setzt sich der Auftraggeber mit dem Kandidaten bezüglich des Abschlusses eines Arbeitsvertrages in Verbindung. Ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag wird zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten geschlossen.
  7. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen der Kontaktaufnahme mit dem Kandidaten mindestens ein telefonisches Vorstellungsgespräch mit dem zuständigen Chefarzt bzw. dessen Vertreter vor Vertragsabschluss durchzuführen.
  8. Der Auftraggeber verpflichtet sich eine Kopie des abgeschlossenen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrages unverzüglich nach dessen Unterzeichnung an den Auftragnehmer passwortgeschützt per E-Mail zu übermitteln.

§ 5 Vergütung

  1. Die Vermittlung ist erfolgreich, wenn es zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten kommt.
  2. Bei erfolgreicher Vermittlung gemäß § 5 Ziffer 1 des Abschnitts I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Die Höhe der Vermittlungsprovision und deren Fälligkeit bestimmt sich nach der Provisionstabelle.
  3. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten, unabhängig von der Beendigungsform (Kündigung, Aufhebungsvertrag u.a.) und des Beendigungsgrundes, hat keinen Einfluss auf die Vermittlungsprovision und berechtigt den Auftraggeber nicht zu Rückerstattungsforderungen gegenüber der United Medical GmbH.
  4. Für Angestellte der United Medical GmbH, die im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen für die jeweiligen Auftraggeber tätig werden, ist keine Vermittlungsprovision fällig.
  5. Die Provisionstabelle kann vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber mit Wirkung für die Zukunft angepasst werden. Im Falle einer Änderung wird die jeweils angepasste Provisionstabelle dem Auftraggeber übermittelt (mittels Portalkonto oder E-Mail).
  6. Die angepasste Provisionstabelle ist nach Erhalt für alle danach abgeschlossenen Vermittlungsverträge mit dem Auftraggeber verbindlich.
  7. Mit der Erteilung eines neuen Vermittlungsauftrages – nach Erhalt der angepassten Provisionstabelle – akzeptiert der Auftraggeber die angepasste Provisionstabelle.
  8. Provisionspflichtig ist auch jede Verlängerung und jeder Neuabschluss eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten, sofern die Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers für den Abschluss des Folgevertrages kausal war. Die Kausalität der Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers ist bei Vertragsverlängerungen immer gegeben.
  9. Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich über folgende widerlegbare und einen Gegenbeweis zulassende Kausalitätsvermutung einig. Bei Neuabschlüssen eines Vertrages wird die Kausalität der Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers vermutet, wenn zwischen dem Beschäftigungsende und der späteren erneuten Beschäftigung des Kandidaten weniger als zehn Monate liegen.
  10. Der Auftragnehmer wird die jeweils geschuldete Provision zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer ausschließlich elektronisch im Portalkonto in Rechnung stellen. Über die Rechnungsstellung im Portalkonto wird der Auftragnehmer unverzüglich per E-Mail informiert. Dies gilt nicht für Auftraggeber ohne Portalkonto.
  11. Alle Rechnungen der United Medical GmbH werden grundsätzlich ausschließlich elektronisch im Portalkonto zugestellt. Über die Rechnungsstellung im Portalkonto wird der Auftragnehmer unverzüglich per E-Mail informiert. Dies gilt nicht für Auftraggeber ohne Portalkonto.
  12. Rechnungen der United Medical GmbH sind Innerhalb 10 Tagen netto fällig.
  13. Wünscht der Auftraggeber die Rechnung in einer anderen Form als elektronisch, muss er dies aktiv und in Textform beim Auftragnehmer erfragen.
  14. Im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung erfolgt die Erfassung der Arbeitszeit in 15-Minuten-Takt.

§ 6 Laufzeit

  1. Der Vermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen und kann von jeder Partei ausschließlich in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
  3. Vertragsabschlüsse mit Kandidaten bleiben trotz Kündigung provisionspflichtig, falls die Vermittlungstätigkeit durch den Auftragnehmer vor Wirksamwerden der Kündigung erfolgt ist. Dies gilt insbesondere auch für Verlängerungen und Neuabschlüsse des Vertrages nach Maßgabe von § 5 des Abschnitts I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 7 Haftungsbegrenzung

  1. Im Rahmen der Vermittlungsverträge ist der Auftragnehmer weder Partei des zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten zu schließenden Vertrags noch des zwischen dem Auftraggeber und dessen Patienten bestehenden Behandlungsvertrages. Weiterhin ist der Kandidat weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe des Auftragnehmers. Daher haftet der Auftragnehmer weder für Schadensersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit des vermittelten Kandidaten noch für weitere Pflichtverletzungen des Kandidaten.
  2. Der Auftragnehmer haftet weder für Pflichtverletzungen aus dem vermittelten Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten noch für unerlaubte Handlungen des Auftraggebers oder des Kandidaten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die vom Kandidaten überlassenen Dokumente, Auskünfte usw. bzw. für die Qualifikation, Fähigkeit, Leistungsmotivation usw. des Kandidaten. Weiterhin wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers übernommen.
  3. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vermittlungsvertrag ist ausgeschlossen. Die Begrenzung der Haftung gilt in gleicher Weise für die persönliche Haftung der Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Bevollmächtigten des Auftragnehmers. 
  4. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für:
    1. Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von Kardinalpflichten des Auftragnehmers deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber und Kandidat regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist,
    2. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    3. Die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie.
    4. Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich – im Falle einer reinen Vermittlungstätigkeit vor Vertragsabschluss mit dem Kandidaten und vor Aufnahme der Tätigkeit/vor Tätigkeitsbeginn – die Approbation als Arzt in beglaubigter Kopie und falls für die entsprechende Tätigkeit ein Facharzttitel erforderlich ist, die Facharzturkunde in beglaubigter Kopie vorlegen zu lassen. Entsprechend ist bei jeglichen Qualifikationsnachweisen zu verfahren. Eine Übertragung dieser Pflichten auf den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Sollten sich aus der Unterlassung dieser Pflichten rechtliche Konsequenzen ergeben, sind sie vom Auftraggeber zu verantworten. Sollten sich aus der Unterlassung dieser Pflichten Kosten ergeben, sind sie im vollen Umfang vom Auftraggeber zu tragen.
  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich – im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung vor Aufnahme der Tätigkeit/vor Tätigkeitsbeginn – die Approbation als Arzt im Original und falls für die entsprechende Tätigkeit ein Facharzttitel erforderlich ist, die Facharzturkunde im Original vorlegen zu lassen. Entsprechend ist bei jeglichen Qualifikationsnachweisen zu verfahren. Eine Übertragung dieser Pflichten auf den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Sollten sich aus der Unterlassung dieser Pflichten rechtliche Konsequenzen ergeben, sind sie vom Auftraggeber zu verantworten. Sollten sich aus der Unterlassung dieser Pflichten Kosten ergeben, sind sie im vollen Umfang vom Auftraggeber zu tragen.
  7. Alle Arbeitsverträge bzw. Arbeitnehmerüberlassungsverträge, die über das Portalkonto vermittelt werden, erlangen erst nach Unterschrift eines Vertreters der United Medical GmbH rechtliche Gültigkeit. Hier gilt die Schriftform.

§ 8 Datenschutzbestimmungen

  1. Informationen zum Umgang mit Daten, insbesondere personenbezogenen Daten, enthalten die Datenschutzbestimmungen unter https://www.unitedmed.de/datenschutz/. Diese Informationen gelten für alle Auftraggeber, die mit der United Medical GmbH in Verbindung treten.
  2. Die Datenschutzbestimmungen können vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber mit Wirkung für die Zukunft angepasst werden. Im Falle einer Änderung werden die jeweils angepassten Datenschutzbestimmungen dem Auftraggeber übermittelt (mittels Portalkonto oder E-Mail). Die angepassten Datenschutzbestimmungen sind nach 48 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer für alle danach abgeschlossenen Vermittlungsverträge mit dem Auftraggeber verbindlich, es sei denn der Auftraggeber widerspricht diese in Textform innerhalb der genannten Frist.
  3. Sollte ein Aufraggeber fristgerecht den angepassten Datenschutzbestimmungen widersprechen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor das Portalkonto des Auftraggebers zu sperren.
  4. Mit der Erteilung eines neuen Vermittlungsauftrages – nach Erhalt der angepassten Datenschutzbestimmungen – akzeptiert der Auftraggeber die angepassten Datenschutzbestimmungen.
  5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass vermittelte Kandidaten – verschiedene Aspekte (1. Einsatzort/-abteilung, 2. Organisation, 3. Unterkunft, 4. Arbeitsatmosphäre und 5. Gesamtbewertung) ihrer Tätigkeit beim Auftraggeber – im Portal des Auftragnehmers unter https://www.unitedmed.de bewerten können und dass diese Bewertungen anderen Kandidaten, ausschließlich über das Portal des Auftragnehmers, zugänglich gemacht werden. Für den jeweiligen Kandidaten ist lediglich ein Durchschnitt der Bewertungen der vorangegangenen fünf Aspekte im Portal ersichtlich. Darüber hinaus wird diese durchschnittliche Bewertung erst für Kandidaten sichtbar, nachdem mindestens fünf verschiedene Bewertungen von mindestens fünf vermittelten Kandidaten vorliegen.

§ 9 Haftpflichtversicherung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, in welcher der Kandidat eine mitversicherte Person ist bzw. in welcher der Kandidat einbezogen wird. Die Kosten trägt ausschließlich der Auftraggeber.
  2. Sollte für den Kandidaten keine vom Auftraggeber abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Kandidaten schriftlich darüber zu informieren (rechtzeitig vor Tätigkeitsbeginn) und aufzufordern eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für die Kontrolle der Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung des Kandidaten vor Tätigkeitsbeginn ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Bei Unterlassung sind alle rechtlichen Konsequenzen und sämtliche Kosten ausschließlich vom Auftraggeber und vom Kandidaten zu übernehmen.
  3. Ziffer 1 und Ziffer 2 des § 9 jeweils des Abschnitts I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls im Falle einer Tätigkeit im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung.

§ 10 Schweigepflicht

  1. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über alle im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Umstände nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche daraus entstehende Verträge. Diese Verpflichtung gilt über das Bestehen der Geschäftsbeziehungen hinaus.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Daten, die er im Rahmen der Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers erlangt hat, vertraulich zu behandeln und sie nicht unter Umgehung der United Medical GmbH, insbesondere zum Zwecke der direkten Bewerbung zu missbrauchen. Diese Verpflichtung gilt zehn Monate nach Beendigung des vermittelten Vertrags bzw. nach Ablauf eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Bei Zuwiderhandlungen berechtigt es die United Medical GmbH zum Ersatz desjenigen Schadens, der durch die rechtswidrige Verwendung der Informationen entstanden ist.

$ 11 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die United Medical GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit gegenüber den Auftraggebern mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Eine beabsichtigte Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird den Auftraggebern per E-Mail an die in ihrem Portalkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt.
  2. Für die stetige Aktualität der Kontaktdaten (inklusive E-Mail-Adresse) im Portalkonto hat der Auftraggeber zu sorgen.
  3. Die jeweilige Änderung wird wirksam, wenn der jeweilige Auftraggeber dieser nicht innerhalb von fünf Wochen nach Zustellung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform widerspricht. Für die Einhaltung der Fünf-Wochen-Frist ist die rechtzeitige Zustellung des Widerspruchs beim Auftragnehmer maßgeblich.
  4. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung innerhalb der Fünf-Wochen-Frist, ist die United Medical GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis insgesamt außerordentlich fristlos zu beenden, ohne dass dem Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche gegen die United Medical GmbH erwachsen. Die United Medical GmbH wird auf diese Folgen jeweils innerhalb der Mitteilung hinweisen.
  5. Wird das Vertragsverhältnis nach dem wirksamen Widerspruch des Auftraggebers fortgesetzt, behalten die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
  6. Weiterhin kann der Auftraggeber die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://www.unitedmed.de/agb  jederzeit abrufen.
  7. Hinsichtlich der Änderung der Provisionstabelle gilt § 5 Ziffer 5, § 5 Ziffer 6 und § 5 Ziffer 7 jeweils des Abschnitts I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 12 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz der United Medical GmbH.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Das internationale Kollisionsrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Vielmehr verpflichten sich die Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) für diesen Fall über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. In gleicher Weise sollen anfänglich unerkannte Regelungslücken geschlossen werden.
  5. Die United Medical GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
  6. Wir sind verpflichtet, Sie auf die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen, die Sie unter https://ec.europa.eu erreichen können. Wir sind jedoch ebenso wenig dazu verpflichtet, an einem solchen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nehmen auch daran nicht teil.

Abschnitt II

Abschnitt II

§ 13 Gegenstand des Vermittlungsvertrages

  1. Die United Medical GmbH vermittelt im Sinne einer Nachweismakelei den Abschluss von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen zwischen Auftraggebern und Kandidaten (Vermittlungsverträge).
  2. Die United Medical GmbH vermittelt zusätzlich und unabhängig von der Nachweismakelei – auf ausdrücklichen Wunsch – des Auftraggebers eigene Mitarbeiter mittels Arbeitnehmerüberlassungsverträgen. Der Arbeitseinsatz erfolgt in solchen Fällen im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses beim Auftraggeber als Entleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
  3. Nach Auftragserteilung durch einen Auftraggeber wird dessen Stellengesuch an die Kandidaten vorgeschlagen, bei denen eine Übereinstimmung sowohl hinsichtlich der Suchkriterien des Kandidaten als auch der Anforderungen des Auftraggebers vorliegt.
  4. Aus den Vermittlungsverträgen ergibt sich kein Anspruch des Kandidaten auf eine erfolgreiche Vermittlung zu einem Auftraggeber bzw. auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder sonstiger Verträge. Sollte der anfänglich erfolgreich vermittelte Auftraggeber die Vorstellungen bzw. die Anforderungen des Kandidaten nicht oder nicht vollständig erfüllen, schuldet die United Medical GmbH nicht die Vermittlung eines Ersatzauftraggebers.
  5. Kandidaten steht es frei für oder gegen ein Vermittlungsangebot der United Medical GmbH zu entscheiden. Sowohl Auftraggeber als auch Kandidaten steht es frei sich für oder gegen einen Vermittlungsvorschlag zu entscheiden. Ein Erfolg der Bemühungen zur Vermittlung wird vom Auftragnehmer nicht geschuldet. Auftraggebern steht es frei, sich jeweils für oder gegen einen vom Auftragnehmer vermittelten Kandidaten zu entscheiden.

§ 14 Zustandekommen von Vermittlungsverträgen

  1. Der Kandidat registriert sich primär auf dem Portal der United Medical GmbH (unter https://www.unitedmed.de) und bestätigt vor dem Absenden des Registrierungsformulars, dass er sowohl den Genderhinweis als auch die Datenschutzbestimmungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Weiterhin bestätigt der Kandidat, dass er im Besitz einer gültigen Approbation als Arzt in der Bundesrepublik Deutschland ist.
  2. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der United Medical GmbH sind für den Kandidaten kostenfrei.
  3. Für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung sind verschiedene Formen von Arbeitsverträgen möglich. Die Unterschiede der Arbeitsvertragsformen werden in § 15 des Abschnitts II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.
  4. Durch Anklicken des Buttons „Registrieren“ äußert der Kandidat seinen verbindlichen Willen auf Abschluss des Vermittlungsvertrages mit der United Medical GmbH unter Einhaltung der Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Für die Registrierung des Kandidaten sind nachfolgende Angaben zur Person zwingend erforderlich: Anrede, Vor- und Nachname, Titel (falls vorhanden), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse, Telefon tagesüber und E-Mail-Adresse. Weitere Angaben können während eines Vermittlungsprozesses oder eines Vertragsabschlusses infolge einer erfolgreichen Vermittlung erforderlich sein. Der Kandidat verpflichtet sich alle erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  6. Die United Medical GmbH überprüft die Registrierung des Kandidaten. Bei erfolgreicher Identitätsprüfung und nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente wird das Portalkonto des Kandidaten freigeschaltet. Erst damit wird das Portalkonto des Kandidaten beim Auftragnehmer nutzbar.
  7. Es steht der United Medical GmbH jederzeit frei das Portalkonto eines Kandidaten zu deaktivieren oder zu löschen.
  8. Alternativ zur Portalregistrierung kann der Kandidat telefonisch oder per E-Mail einen Vermittlungsauftrag an die United Medical GmbH stellen. In diesem Fall werden der Genderhinweis, die Datenschutzbestimmungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kandidaten per E-Mail gesendet. Storniert der Kandidat seinen Vermittlungsauftrag nicht innerhalb von 24 Stunden nach Absenden der E-Mail, gelten der Genderhinweis, die Datenschutzbestimmungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kandidaten gelesen, verstanden und akzeptiert. Für die Stornierung ist die Textform erforderlich.
  9. Für das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages äußert der Kandidat gegenüber dem Auftragnehmer entweder über sein Portalkonto (mit dem Klicken auf „Bewerben“), per E-Mail, Fax oder per Telefon seinen Vermittlungsauftrag, welcher sich auf eine befristete oder unbefristete Anstellung bezieht. Mit dem Zugang des Vermittlungsauftrages bei der United Medical GmbH kommt ein verbindlicher Vermittlungsvertrag unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande und der Kandidat erlaubt dem Auftragnehmer ausdrücklich, die für die Vermittlung erforderlichen persönlichen Daten inklusive Lebenslauf an den Auftraggeber zu übermitteln.
  10. Der Kandidat verzichtet auf eine Erklärung der Annahme des Angebots durch die United Medical GmbH (§ 151 BGB).
  11. Entscheidet sich ein Auftraggeber für einen Kandidaten wird dieser vom Auftragnehmer kontaktiert. Der Kandidat kann über sein Portalkonto die Vermittlung von Angeboten pausieren und wieder aufnehmen. Kandidaten, die nicht über ein Portalkonto verfügen, können jederzeit per E-Mail an kontakt@unitedmed.de das Zusenden von Vermittlungsangeboten pausieren oder beenden lassen.
  12. Registrierte Kandidaten können den Vermittlungsvertrag mit der United Medical GmbH jederzeit über ihr Portalkonto kündigen, indem sie die Löschung Ihrer Daten aus dem Portal beantragen. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch keine Vermittlung durch die United Medical GmbH erfolgt sein, werden die erhobenen Daten beim Auftragnehmer umgehend gelöscht. Wurden zu diesem Zeitpunkt bereits Vermittlungsaufträge von der United Medical GmbH angenommen, werden die erhobenen Daten ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten vorgehalten und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht.

§ 15 Befristete und unbefristete Arbeitsverträge

  1. Bei temporären Vertretungseinsätzen in Form befristeter Arbeitsverträge sind vier Varianten eines Arbeitsvertrags möglich und zwar:
    • befristete und unbefristete Arbeitsverträge jeweils zwischen Auftraggeber und Kandidaten
    • befristete und unbefristete Arbeitsverträge zwischen dem Kandidaten und der United Medical GmbH
  2. Bei befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten ist die United Medical GmbH nicht als Partei beteiligt. Im Rahmen der Vermittlungsverträge ist der Auftragnehmer weder Partei des zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten zu schließenden Vertrags noch des zwischen dem Auftraggeber und dessen Patienten bestehenden Behandlungsvertrages. Weiterhin ist der Kandidat weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe der United Medical GmbH. Daher haftet der Auftragnehmer nicht für Schadensersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit des vermittelten Kandidaten und für weitere Pflichtverletzungen des Kandidaten.
  3. Einen Anspruch des Kandidaten auf einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag beim Auftraggeber aufgrund dieses Vermittlungsvertrages besteht nicht. Der Kandidat ist ebenfalls nicht verpflichtet aufgrund dieses Vermittlungsvertrages einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Auftraggeber zu schließen.
  4. Bei befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen zwischen dem Kandidaten und der United Medical GmbH wird der Kandidat als Leiharbeitnehmer bei der United Medical GmbH angestellt und im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei einem Entleiher eingesetzt. Der Arbeitseinsatz erfolgt in solchen Fällen im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses beim Auftraggeber als Entleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
  5. Ein Anspruch des Kandidaten auf einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit der United Medical GmbH besteht aufgrund dieses Vermittlungsvertrages nicht. Der Kandidat ist ebenfalls nicht verpflichtet aufgrund dieses Vermittlungsvertrages einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit der United Medical GmbH abzuschließen.
  6. Im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung erfolgt die Erfassung der Arbeitszeit in 15-Minuten-Takt.

§ 16 Informationen und Mitwirkungspflichten des Kandidaten

  1. Der Kandidat verpflichtet sich der United Medical GmbH, die zur Erstellung eines Bewerbungsprofils sowie für die jeweilige Vermittlung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen (Lebenslauf, Approbationsurkunde, Weiterbildungsurkunde/n, Fortbildungsnachweise, Nachweis über erfolgte Masernimpfung nach dem Masernschutzgesetz usw.) zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Kandidat ist verpflichtet der United Medical GmbH das Ruhen, die Rücknahme oder den Widerruf der Approbation als Arzt unverzüglich anzuzeigen. Der Entzug oder das Ruhen der Kassenzulassung als Arzt, ein Berufsverbot und den Widerruf oder das Ruhen der vorübergehenden Berufsausübung als Arzt müssen ebenfalls unverzüglich dem Auftragnehmer angezeigt werden.

§ 17 Verschwiegenheitspflicht, Informationspflichten

  1. Die Parteien (Kandidat und Auftragnehmer) vereinbaren Stillschweigen über alle im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Umstände nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche daraus entstehende Verträge. Diese Verpflichtung gilt über das Bestehen der Geschäftsbeziehungen hinaus.
  2. Der Kandidat verpflichtet sich, sämtliche Daten, die er im Rahmen der Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers erlangt hat, vertraulich zu behandeln und sie nicht unter Umgehung der United Medical GmbH, insbesondere zum Zwecke der direkten Bewerbung zu missbrauchen. Diese Verpflichtung gilt zehn Monate nach Beendigung des vermittelten Vertrags bzw. nach Ablauf eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Bei Zuwiderhandlungen berechtigt es die United Medical GmbH zum Ersatz desjenigen Schadens, der durch die rechtswidrige Verwendung der Information entstanden ist.
  3. Schließt der vom Auftragnehmer vermittelte Kandidat während oder nach Beendigung der Tätigkeit mit demselben Auftraggeber einen weiteren befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag, so hat er hierüber die United Medical GmbH unverzüglich zu informieren. Diese Verpflichtung gilt zehn Monate nach Beendigung des vermittelten Vertrags bzw. nach Ablauf eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages.
  4. Der Kandidat hat den Auftragnehmer unverzüglich über Vertragsstörungen jeder Art, wie Dienstverhinderungen zu informieren.
  5. Der Kandidat, welcher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber vermittelt wurde, ist dazu verpflichtet unverzüglich nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber eine Kopie an den Auftragnehmer zuzusenden.

§ 18 Haftungsbegrenzung

  1. Im Rahmen der Vermittlungsverträge ist der Auftragnehmer weder Partei des zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten zu schließenden Vertrags noch des zwischen dem Auftraggeber und dessen Patienten bestehenden Behandlungsvertrages. Weiterhin ist der Kandidat weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe des Auftragnehmers. Daher haftet der Auftragnehmer weder für Schadensersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit des vermittelten Kandidaten noch für weitere Pflichtverletzungen des Kandidaten. Die Begrenzung der Haftung gilt in gleicher Weise für die persönliche Haftung der Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Bevollmächtigten des Auftragnehmers. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für:
    • Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von Kardinalpflichten des Auftragnehmers deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber und Kandidat regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
    • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    • Die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie.
    • Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.
  1. Im Rahmen der Arbeitsverträge zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten ist der Auftragnehmer weder Partei des zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten zu schließenden Vertrags noch des zwischen dem Auftraggeber und dessen Patienten bestehenden Behandlungsvertrages. Weiterhin ist der Kandidat weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe des Auftragnehmers. Daher haftet der Auftragnehmer weder für Schadensersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit des vermittelten Kandidaten noch für weitere Pflichtverletzungen des Kandidaten. Die Begrenzung der Haftung gilt in gleicher Weise für die persönliche Haftung der Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Bevollmächtigten des Auftragnehmers.
  2. Der Auftragnehmer haftet weder für Pflichtverletzungen aus dem vermittelten Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten noch für unerlaubte Handlungen des Auftraggebers oder des Kandidaten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die vom Auftraggeber überlassenen Dokumente, Auskünfte usw. bzw. für die Qualifikation, Fähigkeit, Leistungsmotivation usw. des Kandidaten. Weiterhin wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers übernommen.
  3. Der Kandidat verpflichtet sich – im Falle einer reinen Vermittlungstätigkeit vor Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und vor Aufnahme der Tätigkeit/vor Tätigkeitsbeginn – die Approbation als Arzt in beglaubigter Kopie und falls für die entsprechende Tätigkeit ein Facharzttitel erforderlich ist, die Facharzturkunde in beglaubigter Kopie dem Auftraggeber vorzulegen. Entsprechend ist bei jeglichen Qualifikationsnachweisen zu verfahren. Eine Übertragung dieser Pflichten auf den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Sollten sich aus der Unterlassung dieser Pflichten rechtliche Konsequenzen ergeben, sind sie vom Kandidaten zu verantworten. Sollten sich aus der Unterlassung dieser Pflichten Kosten ergeben, sind sie vollumfänglich vom Kandidaten zu tragen.
  4. Der Kandidat verpflichtet sich – im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung vor Aufnahme der Tätigkeit/vor Tätigkeitsbeginn – die Approbation als Arzt im Original und falls für die entsprechende Tätigkeit ein Facharzttitel erforderlich ist, die Facharzturkunde im Original beim Entleiher vorzulegen. Entsprechend ist bei jeglichen Qualifikationsnachweisen zu verfahren. Eine Übertragung dieser Pflichten auf den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Sollten sich aus der Unterlassung dieser Pflichten rechtliche Konsequenzen ergeben, sind sie vom Auftraggeber zu verantworten. Sollten sich aus der Unterlassung dieser Pflichten Kosten ergeben, sind sie vollumfänglich vom Auftraggeber zu tragen.
  5. Arbeitsverträge und Arbeitnehmerüberlassungsverträge, die über das Portalkonto bzw. per E-Mail vermittelt worden sind, erlangen erst nach Unterschrift eines Vertreters der United Medical GmbH rechtliche Gültigkeit. Hier gilt die Schriftform.

§ 19 Datenschutzbestimmungen

  1. Informationen zum Umgang mit Daten, insbesondere personenbezogenen Daten enthalten die Datenschutzbestimmungen unter https://www.unitedmed.de/datenschutz/. Diese Informationen gelten für alle Kandidaten, die mit der United Medical GmbH in Verbindung treten.
  2. Die Datenschutzbestimmungen können vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Kandidaten mit Wirkung für die Zukunft angepasst werden. Im Falle einer Änderung werden die jeweils angepassten Datenschutzbestimmungen dem Kandidaten übermittelt (mittels Portalkonto oder E-Mail).
  3. Die angepassten Datenschutzbestimmungen sind nach 48 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung sowohl für den Kandidaten und Auftragnehmer verbindlich, es sei denn der Kandidat widerspricht diese in Textform innerhalb der genannten Frist.
  4. Sollte ein Kandidat fristgerecht den angepassten Datenschutzbestimmungen widersprechen, behält sich der Auftragnehmer das Recht das Portalkonto des Kandidaten zu sperren vor.
  5. Der Kandidat ist damit einverstanden, dass der jeweilige Auftraggeber fünf Aspekte (1. Fachliche Kompetenz, 2. Teamfähigkeit, 3. Zuverlässigkeit, 4. Belastbarkeit und 5. Gesamtbewertung) seiner Tätigkeit im Portal des Auftragnehmers unter https://www.unitedmed.de bewerten kann und dass diese Bewertungen – ohne Erwähnung des bewertenden Auftraggebers – anderen Auftraggebern, ausschließlich über das Portal des Auftragnehmers, zugänglich gemacht wird. Für den jeweiligen Auftraggeber ist lediglich ein Durchschnitt der Bewertungen der voran genannten fünf Aspekte im Portal ersichtlich. Darüber hinaus ist diese durchschnittliche Bewertung des Kandidaten erst für den Auftraggeber sichtbar, nachdem mindestens fünf verschiedene Bewertungen von mindestens fünf verschiedenen Auftraggebern vorliegen. Die Bewertung des Kandidaten ist für den Auftraggeber nur dann im Portal einsehbar, wenn der Kandidat sich bei diesem Auftraggeber beworben hat.

§ 20 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die United Medical GmbH behält sich das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit gegenüber dem Kandidaten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Eine beabsichtigte Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Kandidaten per E-Mail an die in seinem Portalkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt.
  2. Der Kandidat hat seine Kontaktdaten (inklusive E-Mail-Adresse) im Portalkonto stets aktuell zu halten.
  3. Die jeweilige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der jeweilige Kandidat dieser Änderung nicht innerhalb von fünf Wochen nach Zustellung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform widerspricht. Für die Einhaltung der Fünf-Wochen-Frist ist die rechtzeitige Zustellung des Widerspruchs beim Auftragnehmer maßgeblich. Die United Medical GmbH wird auf diese Folgen jeweils innerhalb der Mitteilung der Änderung hinweisen.
  4. Widerspricht der Kandidat der Änderung innerhalb der Fünf-Wochen-Frist, ist die United Medical GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis insgesamt außerordentlich fristlos zu beenden, ohne dass dem Kandidaten hieraus irgendwelche Ansprüche gegen die United Medical GmbH erwachsen.
  5. Wird das Vertragsverhältnis nach dem wirksamen Widerspruch des Kandidaten fortgesetzt, behalten die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
  6. Weiterhin kann der Kandidat die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://www.unitedmed.de/agb jederzeit abrufen.

§ 21 Haftpflichtversicherung

  1. Die United Medical GmbH bietet keine Haftpflichtversicherung (inkl. Berufshaftpflichtversicherung) für den Kandidaten an.
  2. Der Kandidat verpflichtet sich eine eigene Haftpflichtversicherung (inkl. Berufshaftpflichtversicherung) vor Tätigkeitsbeginn abzuschließen. Alternativ muss der Kandidat sich vor Tätigkeitsbeginn vergewissern, dass der Auftraggeber bzw. Entleiher für ihn eine solche Versicherung abgeschlossen hat. Bei Unterlassung sind alle rechtlichen Konsequenzen und sämtliche Kosten ausschließlich vom Kandidaten und vom Auftraggeber zu übernehmen.

§ 22 Missbrauch von Vermittlungsbemühungen

  1. Der Kandidat verpflichtet sich sobald er an Vermittlungen des Auftragnehmers teilnimmt, nicht selbstständig für die vermittelten Einrichtungen tätig zu werden. Dies gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Vermittlungsbeginn und gilt ebenfalls wenn die Vermittlungsbemühungen erfolglos bleiben und es nicht zum Abschluss eines Arbeits- bzw. Überlassungsvertrages kommt.
  2. Eine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn der Kandidat direkt oder über eine Arztpraxis an der er beteiligt ist, mit der suchenden Einrichtung seine Leistungen abrechnet.
  3. Verletzt der Kandidat die Verpflichtung zu Punkt 1, berechtigt dies dem Auftragnehmer zu einer Entschädigung in Höhe von 20.000 €.

§ 23 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz der United Medical GmbH.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Das internationale Kollisionsrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Vielmehr verpflichten sich die Parteien (Auftragnehmer und Kandidat) für diesen Fall über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. In gleicher Weise sollen anfänglich unerkannte Regelungslücken geschlossen werden.
  5. Die United Medical GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
  6. Wir sind verpflichtet, Sie auf die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen, die Sie unter http://ec.europa.eu/odr erreichen können. Wir sind jedoch ebenso wenig dazu verpflichtet, an einem solchen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nehmen auch daran nicht teil.